Der von Rechtsanwalt C.________ geltend gemachte Aufwand von 30 Stunden erscheint der Kammer unter den Gesichtspunkten des gebotenen Zeitaufwands, der Schwierigkeit des Prozesses, der Bedeutung der Streitsache und des Aktenumfangs allerdings zu hoch. Zunächst ist die Position des geschätzten künftigen Aufwands für die Besprechung des Urteils des Obergerichts des Kantons Bern mit seinem Klienten von einer Stunde um eine halbe Stunde auf angemessene 0.5 Stunden zu kürzen.