92 150.00 sowie Auslagen von insgesamt CHF 167.60 geltend, was – unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer – eine beantragte Entschädigung von CHF 6'804.06 für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 1 ergibt (pag. 3199 f.). Der von Rechtsanwalt C.________ geltend gemachte Aufwand von 30 Stunden erscheint der Kammer unter den Gesichtspunkten des gebotenen Zeitaufwands, der Schwierigkeit des Prozesses, der Bedeutung der Streitsache und des Aktenumfangs allerdings zu hoch.