Wenn er ausführt, er habe die Kühltruhe zugetan, ist von einer Schutzbehauptung auszugehen. Hinsichtlich des Verderbens der Waren handelte der Beschuldigte 1 eventualvorsätzlich, was für die zivilrechtliche Haftung für den Schaden allerdings genügt. So musste er bei nicht richtigem Schliessen der Tiefkühltruhe mit dem Verderb der sich darin befindlichen Esswaren rechnen. Entgegen dem Vorbringen der Verteidigung ist die Forderung, wenn auch mittels einer Auflistung der Positionen durch Y.________, rechtsgenüglich ausgewiesen (pag. 961.6). Es wird auf die zutreffenden vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen (pag.