88 ten Schäden seien nicht nachgewiesen. Die Forderung sei im Umfang von CHF 440.05 auf den Zivilweg zu verweisen (pag. 3173). Vorliegend erfolgen Schuldsprüche bezüglich den betreffenden Sachverhalt, die Tathandlungen zum Nachteil von Y.________ (Erledigungsrapport der Kantonspolizei X.________(Kanton) vom 18. April 3018; pag. 946 ff.), weshalb der Zivilpunkt diesbezüglich bestätigt werden kann. Gemäss Beweisergebnis der Vorinstanz wurde die Tiefkühltruhe geöffnet und anschliessend nicht wieder verschlossen (pag.