44. Forderung der E.________ AG (Zivilklägerin) Die Vorinstanz sprach der Zivilklägerin die von ihr geltend gemachte Forderung in der Höhe von CHF 2'072.05 zu (pag. 961.2 ff.; Ziff. A.V. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 2652). Sie verurteilte den Beschuldigten 1 unter solidarischer Haftbarkeit mit F.________ und W.________ zu entsprechender Zahlung an die Zivilklägerin (pag. 2805 f., S. 115 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).