42. Übertretungsbusse Wie hiervor bereits ausgeführt (vgl. Ziff. I.5. hiervor), ist die Übertretungsbusse von CHF 500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage) für die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum, begangen vom 16. Januar 2018 bis 30. Dezember 2019 in Rechtskraft erwachsen (Ziff. C.III.4. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Die Vorinstanz hielt in der Urteilsbegründung allerdings fest, es sei vergessen worden, im Urteilsdispositiv festzuhalten, dass die Übertretungsbusse als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 31. Dezember 2019 (CE.