Der Beschuldigte 2 befand sich somit in einem geschützten Rahmen, nahm eine Therapie in Anspruch und bei der Arbeits- bzw. Lehrstellensuche unterstützt. Doch trotz dieser grundsätzlich guten Ausgangslage gelang es ihm nicht, die Motivation bzw. die Bereitschaft zur weiteren Zusammenarbeit aufzubringen, seine Therapie fortzuführen und gänzlich Abstinent zu leben. Ob es sich beim Spitalaufenthalt im März 2022 um eine Überdosis gehandelt hatte oder nicht, wie die Verteidigung vorbringt, kann überdies offenbleiben.