Dass der Ausschluss derart kurz nach seinem Motivationsschreiben stattfand, erklärte der Beschuldigte 2 mit dem Verhältnis zu den Therapeuten und er habe das Gefühl gehabt, nicht mehr ernst genommen zu werden. Er sei einmal durch äussere Einflüsse positiv auf Kokain getestet worden, was er dementiert habe (pag. 3151, Z. 17 ff.). Den Verlaufsberichten sind, wie bereits ausgeführt, etliche Konsumvorfälle dokumentiert, welche mit dem Beschuldigten 2 jeweils aufgearbeitet und Gespräche geführt wurden (pag. 3130). Folglich war der Umstand, dass eine vollständige Abstinenz (noch) nicht erreicht werden konnte, nicht ausschlaggebend für die Aufrechterhaltung und Fortführung der Therapie.