Dem Verlaufsbericht vom 11. April 2022 ging noch hervor, dass der weitere Verbleib des Beschuldigten 2 im Rehabilitationszentrum empfohlen und eine Verlängerung der Kostengutsprache beantragt wurde (pag. 3132). Auch äusserte der Beschuldigte 2 selbst seine Motivation und Wunsch am Verbleib in der Klinik in einem handschriftlich verfassten Motivationsschreiben, indem er ausführte, sich noch nicht bereit zu fühlen, aus der sicheren Struktur auszutreten. Er habe Angst, dass er wieder rückfällig werde, wenn er austrete, da er noch nicht 100% stabil sei (pag. 3134). Doch nur knapp einen Monat später erfolgte dann der Ausschluss aus der Klinik.