Der Beschuldigte 2 brauche eine Therapie, um weitere Rückfälle zu verhindern. Er wohne nun bei seiner Mutter, was für ihn die beste Lösung sei, da er damit nicht mehr in seinem alten Umfeld, sondern von seinen beiden Eltern sowie seinem BI.________(Verwandtschaftsgrad) umgeben sei. Der Beschuldigte 2 habe mithilfe der Unterstützung seiner Familie das deliktsfreie Leben in die Hand genommen. Schliesslich werde auf die Aktennotiz bezüglich des