(Behandlungszentrum) überstellt worden und suche nun nach einer Lösung, die für ihn passe, eventuell auch eine ambulante Behandlung. Gemäss der Bewährungshelferin habe der Beschuldigte 2 die Obliegenheit, abstinent zu bleiben, und müsse weiterhin Blutproben abgeben. Unter Berücksichtigung dieser Perspektive sei eine Verurteilung des Beschuldigten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe kontraproduktiv. Der Beschuldigte 2 brauche eine Therapie, um weitere Rückfälle zu verhindern.