(Klinik) nicht freiwillig verlassen. Die Verlaufsberichte und insbesondere die Schlussfolgerungen des letzten Verlaufsberichts vom 11. April 2022 unter dem Titel «Fazit und Empfehlung» seien denn auch sehr positiv. Demnach seien beim Beschuldigten 2 die nötigen Ressourcen vorhanden, um einen selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensentwurf zu generieren. Wichtig sei zudem, dass er seine Therapie fortsetze und immer fortgesetzt habe. Er sei ins CD.________ (Behandlungszentrum) überstellt worden und suche nun nach einer Lösung, die für ihn passe, eventuell auch eine ambulante Behandlung.