3164 f.) 40.1.2 Vorbringen des Beschuldigten 2 Rechtsanwalt A.________ führte namens und auftrags des Beschuldigten 2 zusammengefasst aus, sein Klient habe sich anfangs 2021 auf eigene Initiative hin in die Klinik CB.________ (Klinik) begeben, um einen Entzug zu machen und sich von seiner Drogensucht zu befreien. Während des Aufenthalts in der Rehaklinik AU.________ (Klinik) habe es zwar auch Rückfälle und entsprechend positive Drogentests gegeben, aber als der Beschuldigte 2 in dieser Zeit hospitalisiert worden sei, habe er keine Überdosis erlitten, sondern zwecks Observation im Spital bleiben müssen.