zusammengefasst vor, die Vorinstanz habe dem Beschuldigten 2 zu Unrecht eine günstige Prognose attestiert. Bereits im September 2017 sei er ein erstes Mal wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse, im Dezember 2019 dann unter anderem wegen Diebstahl, Hehlerei und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz erneut zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden. Trotz dieser beiden Vorstrafen habe sich der Beschuldigte 2 nicht von weiterer gleichartiger Delinquenz abhalten lassen.