Angesichts dessen ist auch oberinstanzlich keine Erhöhung des Tagessatzes angezeigt und dieser bei CHF 30.00 zu belassen. 39.13 Zwischenfazit Nach dem bisher Ausgeführten und vor Prüfung des Strafvollzugs sind die von der Vorinstanz angenommene Sanktion von 9 Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 2'250.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 31. Dezember 2019, zu bestätigen.