Dem auf drei Monate befristeten Einsatzvertrag kann entnommen werden, dass der Beschuldigte 2 einen Bruttostundenlohn von CHF 32.57 erzielt (pag. 3184). Im Gegensatz zum erstinstanzlichen Verfahren (pag. 2364) sowie den Verhältnissen gemäss Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse vom 16. März 2022, der im Hinblick auf den verschobenen Termin der oberinstanzlichen Hauptverhandlung eingeholt wurde (pag. 2918; monatliches «Sackgeld» von CHF 300.00), erzielt der Beschuldigte 2 nunmehr ein Einkommen.