39.11 Fazit Zusatzstrafe Insgesamt resultiert eine Gesamtgeldstrafe von 115 Tagessätzen. Nach Abzug der Grundstrafe von 40 Tagessätzen verbleibt eine Zusatzstrafe von 75 Tagessätzen zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 31. Dezember 2019.