38. verwiesen werden. Insbesondere die einschlägigen Vorstrafen im Bereich der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und des Betäubungsmittelgesetzes sowie die Delinquenz während laufendem Verfahren fallen straferhöhend ins Gewicht. Allerdings zeigte sich der Beschuldigte 2 auch hinsichtlich dieser Delikte geständig, was strafmindernd zu berücksichtigen ist. Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten neutral aus. 39.11 Fazit Zusatzstrafe Insgesamt resultiert eine Gesamtgeldstrafe von 115 Tagessätzen.