81 gesetzten Drogenmenge auszugehen, zumal die Gefährdung umso grösser ausfällt, je mehr der gesundheitsgefährdenden Drogen in Umlauf gebracht werden (FINGERHUTH/SCHLEGEL/JUCKER, OFK-BetmG, 3. Aufl. 2016, N. 37 zu Art. 47 StGB). Der Beschuldigte 2 traf Vorbereitungshandlungen zum Verschaffen an andere Personen.