Der Beschuldigte hat mit der Begünstigung seinen BI.________(Verwandtschaftsgrad) schützen wollen, zu welchem er eine sehr innige Beziehung pflegt. Sein Verhalten erachtet das Gericht deshalb als entschuldbar, womit für die Begünstigung keine weiteren Strafeinheiten zur Einsatzstrafe zu asperieren sind.»