80 beiden verbotenen Messer auch über den 18. Geburtstag des Beschuldigten 2 hinaus andauerte, hat keine weitere Reduktion des Strafmasses zu erfolgen. Diese Strafe ist praxisgemäss um zwei Drittel, ausmachend 15 Strafeinheiten, zu asperieren. 39.6 Asperation Irreführung der Rechtspflege (objektive Tatschwere) Die Irreführung der Rechtspflege ist vom Unrechtsgehalt her nicht zu bagatellisieren. Trotzdem ist in Übereinstimmung mit der Vorinstanz das objektive Tatverschulden als vergleichsweise sehr leicht zu werten.