Die Kammer erachtet mit der Vorinstanz eine Strafe von 30 Strafeinheiten als dem Verschulden angemessen. Hiervon sind zwei Drittel, mithin 25 Strafeinheiten, asperierend zu berücksichtigen. 39.5 Asperation Widerhandlungen gegen das Waffengesetz (objektive Tatschwere) Für den Besitz einer verbotenen Waffe, wie dem vom Beschuldigten 2 besessenen Schmetterlingsmesser, einem einhändig bedienbaren Stellmesser, dessen Klinge mittels automatischen Mechanismus ausgefahren werden kann, sowie eines Messers, welches einen Gebrauchsgegenstand (Kreditkarte) vortäuschte, sehen die Richtlinien 10 Strafeinheiten vor (S. 52 VBRS-Richtlinie).