Verschuldenserhöhend wirkt sich die Mehrzahl an Fahrten über einen Zeitraum von drei bis vier Monaten aus. Ebenfalls ist dem Beschuldigten 2 anzulasten, dass er nie über einen Führerschein verfügte und demnach eine grosse Verkehrsgefährdung darstellte. Verschuldenserhöhend ist ferner zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte 2 Kenntnis davon hatte, dass sein BI.________(Verwandtschaftsgrad) das Motorrad vorgängig entwendet hatte. Das objektive Tatverschulden wiegt – gemessen am Strafrahmen – allerdings noch leicht. Die Kammer erachtet mit der Vorinstanz eine Strafe von 30 Strafeinheiten als dem Verschulden angemessen.