39.4 Asperation Führen oder Führenlassen eines Motorfahrzeuges ohne Führerausweis und Führen eines Motorfahrzeugs, obwohl er bei Antritt der Fahrt von der Entwendung Kenntnis (objektive Tatschwere) Die VBRS-Richtlinien (S. 9 VBRS-Richtlinien) sehen für das Führen oder Führenlassen eines Motorfahrzeuges ohne Führerausweis eine Strafe von 18 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mind. CHF 300.00 vor. Verschuldenserhöhend wirkt sich die Mehrzahl an Fahrten über einen Zeitraum von drei bis vier Monaten aus.