Bereits mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons X.________(Kanton) vom 18. September 2017 erfolgte eine Verurteilung u.a. wegen mehrfacher Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz. Mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 31. Dezember 2019 wurde der Beschuldigte 2 schliesslich des Diebstahls, der Hehlerei, der Vergehen gegen das Waffengesetz und einer Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig erklärt. Im Ergebnis wirken sich die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten 2 neutral auf die Höhe der auszufällenden Strafe aus.