Demnach wurde der Beschuldigte 2 u.a. wegen Vergehen und Übertretung gegen das Waffengesetz, der mehrfachen Hehlerei und der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen. Bereits mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons X.________(Kanton) vom 18. September 2017 erfolgte eine Verurteilung u.a. wegen mehrfacher Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz.