38. Täterkomponenten 38.1 Vorleben, Vorstrafen und persönliche Verhältnisse Zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 2789, S. 101 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): «Der Beschuldigte wurde am D.________BX.________ (Jahrzahl) in der Schweiz geboren und lebt gemeinsam mit seinem BI.________(Verwandtschaftsgrad) bei den Eltern. Auch er ist ledig und hat keine Kinder und besitzt wie sein BI.________(Verwandtschaftsgrad) sowohl die italienische als auch die israelische Staatsbürgerschaft.