Hiervon sind praxisgemäss zwei Drittel, mithin 10 Strafeinheiten, zu asperieren. 37.11 Zwischenfazit und Berücksichtigung der subjektiven Tatkomponenten Insgesamt ergibt sich aufgrund der objektiven Tatkomponenten für die verschiedenen Delikte eine Asperation im Umfang von 187.5 Strafeinheiten zu der Einsatzstrafe von 60 Strafeinheiten. Daraus resultieren 247.5 Strafeinheiten, mithin 8.25 Monate Freiheitsstrafe, welche auf 8 Monate abgerundet werden.