Auch diese Sachbeschädigung steht als Begleitdelikt zum Diebstahl in engem Zusammengang. Sie ist im Umfang von 1/2 und damit von 15 Strafeinheiten zu asperieren. 37.7 Asperation Hausfriedensbruch zum Nachteil der G.________, der T.________(Unternehmen) und der U.________(AG) (objektive Tatschwere) Hinsichtlich des objektiven Tatverschuldens kann vollumfänglich auf das hiervor Gesagte betreffend den Beschuldigten 1 verwiesen werden (vgl. Ziff. 26.13 hiervor).