26.13 hiervor). Da die Sachbeschädigung – wie vorstehend bemerkt – ein Begleitdelikt zum Diebstahl darstellt und folglich eng mit diesem zusammenhängt, wird diese im Rahmen der Asperation mit einem Faktor 1/2 berücksichtigt. Von der angesichts des leichten Tatverschuldens angemessenen Strafe von 50 Strafeinheiten werden 25 Strafeinheiten asperierend berücksichtigt. 37.6 Asperation Sachbeschädigung zum Nachteil der AL.________(Verein) (objektive Tatschwere) Im Vergleich zum Sachverhalt gemäss den VBRS-Richtlinien (vgl. Ziff. 26.13 hiervor) fällt verschuldenserhöhend ins Gewicht, dass der Beschuldigte 2 und sein