74 Strafrahmen – noch von einem leichten Tatverschulden auszugehen. Die Kammer erachtet eine Einsatzstrafe von 60 Strafeinheiten als angemessen. 37.2 Asperation Diebstahlversuche zum Nachteil der G.________, der T.________(Unternehmen) und der U.________(AG) (objektive Tatschwere) Dieses Delikt beging der Beschuldigte 2 gemeinsam mit dem Beschuldigten 1, weshalb vollumfänglich auf die voranstehenden Erwägungen (Ziff. 26.12 hiervor) verwiesen werden kann.