19a Ziff. 1 StGB können bei sämtlichen Verurteilungen sowohl eine Freiheitsstrafe als auch eine Geldstrafe ausgefällt werden. Der Beschuldigte 2 ist mehrfach und insbesondere im Bereich der Vermögensdelikte einschlägig vorbestraft (vgl. Strafregisterauszug; pag. 3118 f.). Dem Auszug ist ferner ersichtlich, dass der Beschuldigte 2 mit Urteilen vom 18. September 2017 und vom 21. Dezember 2019 bereits zu bedingten Geldstrafen und mit Urteil des Amtsgerichts AX.________(Ortschaft) vom 9. November 2021 schliesslich zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Die Delinquenz ab September 2017 bis