33. Konkrete Strafe Der Beschuldigte 1 wird somit zu einer Geldstrafe von 144 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend CHF 15'840.00, und zu einer Verbindungsbusse von CHF 3'960.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 36 Tage) verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Des Weiteren wird der Beschuldigte zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 4 Tage) verurteilt. 34. Strafzumessung betreffend den Beschuldigten 2