Der Konsum von harten Drogen wird mit Busse ab CHF 200.00 geahndet. Für den Normalfall werden Referenzgrössen, wie erstmalige Widerhandlung, Bagatellfälle, geringes Verschulden sowie Konsum während kurzen Zeitspannen, genannt. Die Busse ist bei Rückfall je nach Verschulden und finanziellen Verhältnissen angemessen zu erhöhen (S. 25 VBRS-Richtlinien).