31. Zwischenfazit Der Beschuldigte ist somit zu einer bedingten Geldstrafe von 144 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend CHF 15'840.00 mit einer Probezeit von 2 Jahren und einer Verbindungsbusse von CHF 3’960.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 36 Tage) zu verurteilen.