erzielt der Beschuldigte 1 gemäss Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 9. März 2022 nunmehr ein monatliches Nettoeinkommen von rund CHF 4'200.00 (pag. 2912 f.). Er verfügt über kein Vermögen, ist nicht verheiratet und hat keine Kinder. Nähere Angaben zu den aktuellen finanziellen Verhältnissen konnten aufgrund der Aussageverweigerung nicht erhältlich gemacht werden. Vorliegend rechtfertigt sich kein höherer Abzug als der Pauschalabzug von 20 % für Krankenkasse und Steuern. Dies ergibt einen Tagessatz von abgerundet CHF 110.00.