69 und Reue zu verstehen, weshalb hierfür kein markanter Geständnisrabatt gewährt werden kann. Dieser ist im Umfang von 20 Strafeinheiten strafmindernd zu berücksichtigen. Schliesslich stand der Beschuldigte 1 im Rahmen der Begehung der Delikte jeweils unter dem Einfluss von Medikamenten (Xanax) und Alkohol, allerdings sind weder den Akten noch den Aussagen Hinweise ersichtlich, wonach eine Verminderung der Schuldfähigkeit vorgelegen hätte.