Weil die Hausfriedensbrüche wiederum in einem engen Sachzusammenhang mit den Diebstählen stehen, ist ein tieferer Asperationsfaktor angezeigt und die Delikte zur Hälfte, d.h. zu je 7.5 Strafeinheiten, zu asperieren. Für die Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Entwendung eines Personenwagens zum Gebrauch ist die Vorinstanz, ausgehend von den VBRS-Richtlinien (S. 19 VBRS-Richtlinien), welche für den Fahrzeugführer eine Sanktion von 12 Strafeinheiten sowie eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 200.00 vorsehen, von 13 Strafeinheiten ausgegangen.