Eine spezielle subjektive Entlastung oder Belastung ist nicht ersichtlich. Weil die Hausfriedensbrüche wiederum in einem engen Sachzusammenhang mit den Diebstählen stehen, ist ein tieferer Asperationsfaktor angezeigt und die Delikte zur Hälfte, d.h. zu je 7.5 Strafeinheiten, zu asperieren.