Die Hausfriedensbrüche weisen wiederum einen ähnlichen Unrechtsgehalt auf. Es handelte sich dabei um notwendige Begleiterscheinungen der (übrigen) deliktischen Aktivitäten (Diebstahl und Sachbeschädigung). Die VBRS-Richtlinien sehen 40 Strafeinheiten für den Hausfriedensbruch vor, bei dem der Täter in aggressiver Weise in Anwesenheit des Hausrechtsinhabers unbefugt in die Räumlichkeiten eindringt (S. 49 VBRS-Richtlinien). Abweichend von diesem Sachverhalt ist vorliegend in objektiver Hinsicht verschuldensmindernd zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte 1 sowohl in den Gebäudekomplex der G.____