Eine spezielle subjektive Entlastung oder Belastung ist nicht ersichtlich. Versuch Vorliegend blieb es beim Versuch. Allerdings wurden aufgrund der Vorgehensweise des Beschuldigten 1 und der Mittäter alle drei Betriebe geschädigt, was darauf schliessen lässt, dass im Innern auch mehrere Türen und Fenster durchquert werden mussten. Angesichts dieses Umstands ist eine weitere Reduktion der für die drei Betriebe insgesamt festgesetzte Strafe von 60 Strafeinheiten nicht angezeigt. Hiervon sind praxisgemäss zwei Drittel, mithin 40 Strafeinheiten, asperierend zu berücksichtigen.