66 In der Nähe des Referenzsachverhalts gemäss der VBRS-Richtlinien bewegt sich schliesslich auch der Diebstahl in der BU.________ (Sportanlage) zum Nachteil von Y.________, wobei der Deliktsbetrag wiederum tiefer ist. Auch bei diesem nächtlichen Einbruchdiebstahl verletzte sich der Beschuldigte 1 im Rahmen des Übersteigens eines Zauns an der Hand, setzte diesen jedoch unbesehen davon fort. Dieses hartnäckige Vorgehen fällt vorliegend ins Gewicht.