Die Tatsache, dass der Beschuldigte 1, obwohl er sich beim Einstieg aufgrund des zerbrochenen Fensters Schnittverletzungen an der Hand zuzog, nicht von seinem Vorgehen abliess und trotzdem in das Clubhaus eindrang, zeugt doch von einer gewissen Hartnäckigkeit und damit kriminellen Energie. Insgesamt geht die Art und Weise des Vorgehens aber nicht über das übliche Mass hinaus. Subjektive Tatschwere Eine spezielle subjektive Entlastung oder Belastung ist nicht ersichtlich, dem Einbruchdiebstahl ging keine lange Planung voraus.