So offenbarten der Beschuldigte 1 und die weiteren Beteiligten durch ihr Vorgehen eine kriminelle Energie, die nicht mit einem einmaligen «Ausrutscher» in einer Nacht oder jugendlichen Übermut gleichzusetzen ist. Es bleibt im Rahmen der Einzelbetrachtung dabei, dass eine Sanktion von 60 Strafeinheiten unter Berücksichtigung der objektiven und subjektiven Tatkomponenten angemessen erscheint. 26.10 Asperation Diebstahl zum Nachteil des L.________(Verein)