64 26.7 Konkretes Strafmass Der Beschuldigte 1 ist zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten zu verurteilen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe ist aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzusetzen. Die ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft von insgesamt 27 Tagen ist vollumfänglich an die Freiheitsstrafe anzurechnen (Art. 51 StGB). 26.8 Gesamtgeldstrafe Weiter ist für die Diebstahlsversuche zum Nachteil der G.________, der T.________(Unternehmen) und der U.________(AG), der Diebstähle zum Nachteil von Y._______