1120 ff.). Im Wissen um sämtliche dieser Verfahren besass der Beschuldigte 1 trotzdem eine grössere Menge Betäubungsmittel, welche am 6. Juni 2018 und damit nur rund 3 Monate nach seiner letzten Einvernahme durch die ausgerückte Patrouille sichergestellt wurde. Der Beschuldigte 1 liess sich während mehrerer laufender Strafverfahren nicht von weiteren Taten abhalten, was sich um 1 Monat strafer-