26.4.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Es gilt zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte 1 im Zeitpunkt der Tatbegehung um die laufenden Strafverfahren betreffend die versuchten Einbruchdiebstähle in das Firmengebäude sowie um die Einbruchdiebstähle zum Nachteil des L.________(Verein) und zum Nachteil der Herren ________ (Nachname) [V.________ und Y.________] wusste. Der Beschuldigte 1 wurde hierzu am 26. Januar 2018 (pag. 322 ff.) bzw. am 7. Februar 2018 (pag. 606 ff.) und am 22. März 2018 (pag.