Hierzu wird er im Rahmen des Arbeitsprogramms des Sozialdienstes bei der Stellensuche unterstützt. Die Lehrstellensuche erschwere sich gemäss Aussagen des Beschuldigten aufgrund der Covid-19-Pandemie. Aktuell befindet sich der Beschuldigte nicht mehr in psychologischer Behandlung. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Zu beachten ist, dass er anlässlich der Hauptverhandlung bezüglich seines aktuellen Drogenkonsums die Aussage verweigerte, obwohl er bei der Staatsanwaltschaft noch angab, Xanax zu konsumieren (zum Ganzen: pag. 2509 ff., Z. 17 ff.; pag. 629, Z. 115 ff.).