26.3.3 Fazit Tatkomponenten Das Tatverschulden ist – im Verhältnis zum weiten Strafrahmen von 1 Jahr bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe – als leicht zu bezeichnen. Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände erachtet die Kammer für den Schuldspruch wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Strafe von 14 Monaten als dem Tatverschulden des Beschuldigten angemessen. 26.4 Täterkomponente Strafmindernd im Sinne eines entlastenden Nachtatverhaltens wirken gemäss Rechtsprechung und Lehre vor allem das Bekunden von Reue und Bedauern und eine Stabilisierung der Lebensverhältnisse.