60 Strafart möglich ist, eine Geldstrafe auszufällen. Für diese Delikte ist somit die Bildung einer Gesamtstrafe gemäss Art. 49 Abs. 1 StGB angezeigt. Dabei ist jeweils zuerst die Einsatzstrafe für das schwerste Delikt festzusetzen und anschliessend in Anwendung des Asperationsprinzips aufgrund der weiteren Delikte angemessen zu erhöhen. Schliesslich ist in einem dritten Schritt die Höhe der Busse für die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum zu bestimmen.